Fehlstelle

Da fehlt doch etwas!

Wenn in der Übertragung weniger als im Ausgangstext steht, dann liegt es meist daran, dass der Stenograf nicht so ganz konzentriert bei der Sache war. Was aber, wenn das Fehlende gar nicht angesagt wurde? - Nun, im Allgemeinen ist das kein Beinbruch. Aber wenn die Vorlage die Sächsische Verfassung ist und ein Satzteil aus dem Amtseid aus Artikel 61 fehlt, mit dem der Ministerpräsident dem Freistaat für die 6. Legislaturperiode seinen ganzen Einsatz gelobte, dann ist guter Rat teuer. Genau das war aber am Mittwoch, dem 12.November, in der 2. Sitzung passiert.

Dass dies dem Stenografen auffällt, ist auch nicht selbstverständlich, denn normalerweise hat man sich ja mehr um das zu kümmern, was der Redner gesprochen hat. In diesem Fall - so eine Vereidigung des frisch gewählten Regierungschefs ist ja etwas Besonderes - hatten wir das Protokoll des letzten Gelöbnisses zur Unterstützung bekommen, um alle Formalien einzuhalten. So brachte ein Vergleich von Original und Wirklichkeit die Diskrepanz ans Licht und den Landtagspräsidenten - nach Abstimmung mit den Juristen der Landtagsverwaltung - in die doch etwas missliche Situation, die Vereidigung ein paar Stunden später wiederholen zu müssen.

Aber wie sagt der Volksmund? - Doppelt hält besser. Also ist es vielleicht doch ein gutes Zeichen für den Start in die neue Koalition von CDU und SPD. Der Ministerpräsident hat’s jedenfalls mit Fassung getragen.

Für den Stenografischen Dienst war die Publicity sicher auch nicht schlecht. Wenn jetzt alle wissen, dass wir uns sogar um das kümmern, was nicht gesagt wurde, kann das für die kommenden Redeschlachten auch nicht verkehrt sein.