Franz Jakob Wigard


(31.5.1807 - 25.9.1885)

Quelle: Deutsche Fotothek SLUB Dresden, Lizenz: CC-BY-SA

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Der Namensgeber unseres Vereins ist der Mann, dessen Verdienst es war, die Stenografie in Sachsen eingeführt zu haben. Er war es, der vor über 180 Jahren in Dresden den ersten Stenografieunterricht erteilte.

Wie kam der Wahl-Münchener und geborene Mannheimer nach Dresden?

Für die Protokollierung der öffentlichen Verhandlungen der beiden Ständekammern in Dresden, wie sie die Verfassungsurkunde des Königreiches Sachsen vom 4. September 1831 vorsah, wurde ein Stenograf gesucht. Es gelang Franz Jakob Wigard, einen der besten Schüler Gabelsbergers, dafür zu gewinnen. Er traf am 16. April 1833 in Dresden ein.

Wigards Anstellungsdekret als Landtagsstenograf ist ausgefertigt unter dem 28. November 1834. Er wurde darüber hinaus beauftragt, für die “Heranbildung geeigneter Individuen für die stenographische Aufnahme der Landtagsverwaltungen Sorge zu tragen”, d. h., er musste neben seiner anstrengenden Stenografentätigkeit den zukünftigen Stenografen Unterricht in Gabelsbergerscher Stenografie erteilen.

Zu den Anforderungen an den Stenografennachwuchs zählten für ihn unter anderem “a) hohes Gefühl für Wahrheit und Rechtlichkeit; b) sittliche Stärke und Charakterfestigkeit; c) ein hoher Grad scientivischer Ausbildung; d) Fleiß und beharrliche Durchführung des einmal Begonnenen; e) schnelle Auffassungsgabe; f) Schärfe des Gedächtnisses; g) gutes Gesicht und Gehör; h) gute Handschrift; i) Verschwiegenheit.”

Die für den ersten Unterricht erworbenen Stenografielehrbücher, natürlich die “Anleitung zur deutschen Redezeichenkunst” von Gabelsberger, bildeten den Grundstock der heutigen Stenografischen Sammlung.

1848 ging Wigard - inzwischen erfahrener Leiter des Stenografenbüros des Sächsischen Landtags, Begründer und Vorsteher des Sächsischen Stenografischen Instituts - als gewählter Dresdener Abgeordneter für die Nationalversammlung nach Frankfurt, wo der die Leitung der Redaktionskommission für die Protokolle der Plenarsitzungen übernahm.

Wigard hatte sich in diesen stürmischen Tagen dem “Rumpfparlament” angeschlossen. Deshalb wurde vom Justizamt in Dresden gegen Wigard eine Untersuchung eingeleitet, da er sich aufgrund seiner Teilnahme an den in Stuttgart gefassten Beschlüssen des Hochverrats schuldig gemacht habe. Das Verfahren wurde niedergeschlagen, Wigard jedoch in den Ruhestand versetzt.

Nach seiner Entlassung aus dem Staatsdienst begann er mit 46 Jahren Medizin zu studieren. 1858 erlangte er in Jena die Doktorwürde. Danach war er als hochgeachteter Arzt in Dresden tätig und widmete sich dabei mit Eifer dem öffentlichen Gesundheitswesen.

Aber auch seine politische Tätigkeit gab er nicht auf. 1867 wurde er in den Norddeutschen Reichstag gewählt. Viele Jahre gehörte er dem Stadtverordnetenkollegium in Dresden an.

Seine Verdienste für Sachsen wurden auch damit gewürdigt, dass in Dresden und Freital Straßen nach ihm benannt wurden.

Sein Grab ist heute noch in Dresden-Johannstadt auf dem Trinitatis-Friedhof zu finden.

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